
Sehtest
Für den Erwerb eines Führerscheines ist der Sehtest Pflicht. Möchten Sie den Führerschein Klasse A für Motorrad, B für PKW oder BE für PKW mit Anhängefahrzeug erwerben, kann Ihr Hausarzt den Führerscheinsehtest vornehmen.
Sie müssen den Sehtest mindestens mit 0,7 bestehen, um den Führerschein erwerben zu können. Bestehen Sie den Sehtest beim Hausarzt nicht oder möchten Sie den Führerschein Klasse C, CE, D, DE oder einen Taxiführerschein erwerben, so benötigen Sie ein Gutachten vom Augenarzt.
Erste-Hilfe
Kurs
Der Erste-Hilfe-Lehrgang wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind.
Unverzichtbar!
Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Neben den „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ beinhaltet der Lehrgang noch weitere Anwendungen:
- Wundversorgung
- Umgang mit Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen
- Vergiftungen
- zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
Zielgruppe
- LKW und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E, T
- Betrieben nach BGG 948
- Pädagogik-, Sport- und Medizinstudenten
- Trainer, Übungsleiter, Freizeitleiter
Anmeldung & Informationen
DRK Freudenstadt
Hirschkopfstraße. 18
72250 Freudenstadt
Tel: 07441 / 867 – 0
Fax: 07441 / 867 – 32
info@drk-kv-fds.de
Kurs für
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Die Hauptthemen
- Absichern der Unfallstelle
- Auffinden einer Person
- Kontrolle der Vitalfunktionen
- Absetzen des Notrufes
- Stabile Seitenlage
- Beatmung
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Schockbekämpfung
Anmeldung & Informationen
DRK Freudenstadt
Hirschkopfstraße. 18
72250 Freudenstadt
Tel: 07441 / 867 – 0
Fax: 07441 / 867 – 32
info@drk-kv-fds.de
Zertifizierter
Regalinspekteur
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet für die Regalanlage im Abstand von 12 Monaten eine Gefährdungsbeurteilung von einem Experten bzw. einem autorisierten Sachverständigen zu erstellen zu lassen.
Die Regalinspektionspflicht beruht auf den folgenden Verordnungen:
laut der BGR 234 sind Lagereinrichtungen/Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
der §10 der BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber zur regelmäßen und systematischen Inspektion der Lagereinrichtungen / Regale mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person
die DIN EN 15635 legt Umfang und Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest
Die Fahrner Academy GmbH unterstützt Sie dabei als herstellerunabhängiger und zertifizierter Regalinspekteur. Die Durchführung der Regalinspektion erfolgt auf Grundlage der DIN EN 15635.
Die Regalinspektion erfolgt bei laufendem Betrieb im Lager. Unsere zertifizierten Regalprüfer führen Sichtkontrollen auf optisch erkennbare Mängel, Beschädigung und Fehlteile durch und überprüfen die zugelassenen Belastungen sowie die Einhaltung von Vorschriften und Schutzmassnahmen. Nach Abschluss der Regalprüfung erhalten Sie ein detailliertes Inspektionsprotokoll mit entsprechender Schadensbeurteilung der Regale bzw. der Lagereinrichtung.
Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen zudem ein separates Angebot für eventuell erforderliche Reparaturarbeiten sowie Materialeinsatz.