Güterkraftverkehr
(IHK)
Tätigkeit im Überblick
Berufskraftfahrer/innen im Güterverkehr führen ihre Arbeit selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit und stimmen sie mit anderen ab – insbesondere mit ihren Kunden und den vor- und nachgelagerten Bereichen in der Transport- und Logistikkette. Sie ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zur Qualitätssicherung und zum Umweltschutz. Darüber hinaus dokumentieren ihre Leistungen und führen Abrechnungen durch.
Neben dem Erwerb der nötigen Fahrerlaubnis der Klasse C/CE erlernen unsere Auszubildenden im Arbeitsalltag diese Selbständigkeit, die sie benötigen, um lösungsorientiert und mit professionellem Ansatz bestehende Probleme zu meistern.
- Fahrzeuge, Abfahrtskontrolle, Wartung und Technik
- Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenzulassungsordnung (StVZO)
- FührerscheinVerordnung (FeV)
- Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Sozialvorschriften (EG) Nr.: 561/2006 und Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Fahrpersonalverordnung (FPersV)
- Gabelstaplerausweis gem. BGG 925
- Verhalten nach Unfällen
- Funktion des Betriebes in der logistischen Kette
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Gefahrgutverordnung (ADR und GGVSEB)
- Arbeitsaufträge unter Beachtung betrieblicher Vorgaben erledigen
- Straßenkarten (Erdkunde) und Stadtpläne anwenden
- Fahrten planen und organisieren
- Kostenberechnung
- Fahrerlaubnis C/CE
- Einarbeitung im Shuttle-Verkehr, Nahverkehr und Fernverkehr
- Beförderungen selbständig, sicher und wirtschaftlich durchführen
- Qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Bereich ergreifen
Die Ausbildung wird nach zwei Jahren mit einer theoretischen und praktischen Prüfung (IHK) zur/zum qualifizierten Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer abgeschlossen.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Teilnahmevoraussetzungen
Fahrerlaubnis der Klasse B
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Nachweise
Fahrerlaubnis der Klassen C/CE, Gabelstaplerausweis, IHK Prüfungszeugnis
Individueller Einstieg
- September
- März
- Laufender Einstieg: Auf Anfrage
Personenverkehr
(IHK)
Tätigkeit im Überblick
Berufskraftfahrer/innen im Güterverkehr führen ihre Arbeit selbständig auf der Grundlage von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit und stimmen sie mit anderen ab – insbesondere mit ihren Kunden und den vor- und nachgelagerten Bereichen in der Transport- und Logistikkette. Sie ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zur Qualitätssicherung und zum Umweltschutz. Darüber hinaus dokumentieren ihre Leistungen und führen Abrechnungen durch.
Neben dem Erwerb der nötigen Fahrerlaubnis der Klasse D/DE erlernen unsere Auszubildenden im Arbeitsalltag diese Selbständigkeit, die sie benötigen, um lösungsorientiert und mit professionellem Ansatz bestehende Probleme zu meistern.
Ausbildung im Überblick
- Fahrzeuge, Abfahrtskontrolle, Wartung und Technik
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenzulassungsordnung (StVZO)
- FührerscheinVerordnung (FeV)
- Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Sozialvorschriften (EG) Nr.: 561/2006 und Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Fahrpersonalverordnung (FPersV)
- Verhalten nach Unfällen
- Funktion des Betriebes in der logistischen Kette
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen in der Personenverkehr
- Arbeitsaufträge unter Beachtung betrieblicher Vorgaben erledigen
- Straßenkarten (Erdkunde) und Stadtpläne anwenden
- Fahrten planen und organisieren
- Kostenberechnung
- Fahrerlaubnis D/DE
- Einarbeitung Linienverkehre, Fernzielreisen und Ausflugsfahrten
- Beförderungen selbständig, sicher und wirtschaftlich durchführen
- Qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Bereich ergreifen
Die Ausbildung wird nach zwei Jahren mit einer theoretischen und praktischen Prüfung (IHK) zur/zum qualifizierten Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer abgeschlossen.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Teilnahmevoraussetzungen
Fahrerlaubnis der Klasse B
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Nachweise
Fahrerlaubnis der Klassen D und evtl. DE, IHK Prüfungszeugnis
Individueller Einstieg
- September
- März
- Laufender Einstieg: Auf Anfrage
Kurzausbildung
Berufskraftfahrer
Tätigkeit im Überblick
Die Fahrerlaubnisinhaber/innen arbeiten als LKW-Fahrer/in im Verteilerverkehr oder im Fernverkehr. Ihre Tätigkeiten üben sie in Transportunternehmen oder kommunalen Verkehrsbetrieben aus. Darüber hinaus können Sie unter anderem bei Kurier-, Express- und Postdienstleistungsbereichen (KEP) tätig sein. Der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen C/CE und die beschleunigte Grundqualifikation sind hierfür eine minimale Grundvoraussetzung.
Ausbildung im Überblick
- Fahrzeuge, Abfahrtskontrolle, Wartung und Technik
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenzulassungsordnung (StVZO)
- FührerscheinVerordnung (FeV)
- Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Sozialvorschriften (EG) Nr.: 561/2006 und Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Fahrpersonalverordnung (FPersV)
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Optimale Nutzung der kinematischen Kette
- Risiken der Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten in Notfällen
- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterverkehrs und der Marktordnung
- Fahrpraktische Übungen mit Sonderfahrten
- Gabelstaplerausbildung
- Beförderungen selbständig, sicher und wirtschaftlich durchführen
- Qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Bereich ergreifen
Prüfungen
Theoretische Prüfungen gemäß der Prüfungsrichtlinie Kfz für die Klassen C und CE
Praktische Prüfungen gemäß der Prüfungsrichtlinie Kfz für die Klassen C und CE
Theoretische Prüfung gemäß der BKrFQG in Verbindung mit BKrFQV durch die IHK
Voraussetzungen
Mindestalter 21 Jahre
Teilnahmevoraussetzungen
Fahrerlaubnis der Klasse B
Dauer der Ausbildung
9 Monate
Nachweise
Fahrerlaubnis der Klassen C/CE, Gabelstaplerausweis
Individueller Einstieg
Laufender Einstieg zum Monatsbeginn möglich!